Wird eine betreute Person Erbin oder Erbe, stehen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer vor besonderen Herausforderungen. Ebenso beim Tod der betreuten Person. Welche jeweiligen Pflichten bestehen im Nachlassverfahren? Wann ist eine Erbausschlagung sinnvoll? Welche gerichtlichen Genehmigungen sind erforderlich? Die Veranstaltung vermittelt einen kompakten Überblick über u.a.: • Ablauf des Nachlassverfahrens • Rechte und Pflichten des Betreuten als Erbe • Aufgaben des Betreuers im Nachlassverfahren • Erbannahme oder Erbausschlagung und erforderliche Genehmigungen • verbleibende Aufgaben des Betreuers beim Tod des Betreuten Wir freuen uns, Herrn Ronald Albrecht, Rechtspfleger am Amtsgericht Dippoldiswalde als Referenten begrüßen zu dürfen. Da wir im Vorfeld einen Fragenkatalog erarbeiten wollen, bitten wir um entsprechende Zuarbeiten seitens der ehrenamtlichen Betreuer. Ebenfalls wird um Voranmeldung unter 0351/6526825 oder betreuungsverein@bvfreital.de gebeten.
- Ort:
- Betreuungsverein Freital, August-Bebel-Str. 3, 01705 Freital


Diese Maßnahme wird gefördert vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.