Die Sicherheit liegt in der Vorsorge.
Was passiert, wenn Sie beispielsweise infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder altersbedingt Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können? Wer ist dann befugt, Entscheidungen für Sie zu treffen, also als Ihr rechtlicher Vertreter aufzutreten? Entgegen der landläufigen Meinung sind Ehepartner, Kinder oder andere nahe Verwandte in diesen Fällen nicht automatisch dazu befugt, hier rechtsverbindlich handeln zu können. An dieser Stelle ist eine Vorsorgevollmacht neben einer Betreuungs- und Patientenverfügung eine der wichtigsten Säulen der persönlichen Vorsorge für den Fall der rechtlichen Handlungsunfähigkeit.
Vorsorgevollmacht:
Mit der Vollmacht zur Vorsorge entscheiden Sie im Vorfeld, wer Sie bei einer rechtlich gesehenen Handlungsunfähigkeit vertreten soll. Hierbei können Sie einen nahen Verwandten, Freunde oder eine Person aus einer sozialen oder kirchlichen Institution erwählen. Wichtig ist, dass Sie Vertrauen in Ihre Vertretung haben und dass diese auch bereit ist, im Falle eines Falles für Sie da zu sein.
Betreuungsverfügung:
Sollten Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben oder sollte diese aus verschiedenen Gründen nicht mehr auf die aktuelle Lebenssituation passen beziehungsweise Reglungslücken aufweisen, so bestimmen Sie mit einer Betreuungsverfügung die Person, die hier vom Gericht zum Betreuer bestellt werden soll. Sie können aber auch bestimmte Personen hiervon ausschließen.
Je genauer diese verfasst wird, desto besser kann der Betreuer später seine Aufgabe wahrnehmen. Dieser unterliegt dabei der Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Wichtig ist hierbei, dass die vorgeschlagene Person in der Lage ist, die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl und den Wünschen des Betreuten entspricht.
Die Patientenverfügung:
Ist der Patient bei einer wichtigen medizinischen Entscheidung nicht mehr fähig, seinen Willen diesbezüglich zu äußern, so wird ein Vertreter bestellt, der den Willen des Patienten ermitteln muss. Da das sehr schwer ist, ist es von Vorteil, sich vorab darüber Gedanken zu machen.
Eine Patientenverfügung ist genau dazu gedacht, festzulegen, welche medizinischen Eingriffe gemacht werden sollen und welche nicht, wenn eine eigenverantwortliche Entscheidung nicht mehr getroffen werden kann.
Seit dem 1. September 2009 ist gesetzlich festgelegt, dass eine Patientenverfügung bindend ist.