­Die rechtliche Betreuung passgenau und persönlich.

Eine individuell abgestimmte und kompetente Betreuung ist das A und O, um den Wünschen des Betreuten gerecht zu werden. Dabei kommt es vor allem auf das nötige Feingefühl an, um dem Betreuten im Alltag eine Stütze zu sein.

Dafür hat der Gesetzgeber eine „Rechtliche Betreuung“ vorgesehen,
die gerichtlich bestellt wird:


„Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“ (BGB § 1896 Abs. 1 Satz 1)


Dabei ist alles auf die persönliche Situation des Betreuten ausgerichtet. Die „Rechtliche Betreuung“ hilft nur dort, wo es auch tatsächlich notwendig ist.

Wir suchen ehrenamtliche Betreuer/-innen, die bereit sind,
einem anderen Menschen zu helfen. Mehr erfahren >